Online Patientenfragebogen Entlassungsmanagement

Close

Über Hilfsmittel, die der Arzt dem Patienten verordnet, ist aufzuklären. Der Arzt hat seinen Patienten über den Sinn und Zweck der Anwendung des Hilfsmittels aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob das Hilfsmittel an ihm angewendet werden soll. Auch über die wirtschaftlichen Folgen der Hilfsmittel-Versorgung ist der Patient aufzuklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel daran bestehen, ob die gesetzliche oder private Krankenkasse des Patienten die Kosten der Versorgung übernimmt oder Aufzahlungen zu leisten sind.

Pflichten des Krankenhauses
Close

Gemäß § 9 der Hilfsmittel-Richtlinien soll der Arzt prüfen, ob das abgegebene Hilfsmittel seiner Verordnung entspricht und den vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere dann, wenn es individuell angefertigt oder zugerichtet wurde. Die Soll-Vorschrift verdeutlicht, dass nicht in jedem Fall eine Abnahme des Hilfsmittels erforderlich ist. So ist beispielsweise eine Abnahme von Inkontinenzvorlagen oder anderer weniger komplexer Hilfsmittel nicht praktikabel, so dass der Arzt sich nur vergewissern muss, dass der Versicherte mit solchen zur Verfügung gestellten Produkten zweckmäßig versorgt ist. Zur qualitätsgesicherten ärztlichen Versorgung gehört jedoch, dass andere Hilfsmittel, wie Prothesen oder orthopädische Maßschuhe, abgenommen werden.

Entlassbrief
Close

Gemäß § 127 Absatz 5 SGB V besteht eine Informationspflicht der Krankenkassen gegenüber den Patienten. Krankenkassen sind verpflichtet, Patienten über die Vertragspartner sowie bei Nachfrage des Patienten über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren (Festbeträge, Ausschreibungsgewinner). Dies soll den Patienten helfen, die Produkte und die angebotenen Dienstleistungen zu vergleichen.

Unterstützung der Krankenkasse