CloseGemäß § 9 der Hilfsmittel-Richtlinien soll der Arzt prüfen, ob das abgegebene Hilfsmittel seiner Verordnung entspricht und den vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere dann, wenn es individuell angefertigt oder zugerichtet wurde. Die Soll-Vorschrift verdeutlicht, dass nicht in jedem Fall eine Abnahme des Hilfsmittels erforderlich ist. So ist beispielsweise eine Abnahme von Inkontinenzvorlagen oder anderer weniger komplexer Hilfsmittel nicht praktikabel, so dass der Arzt sich nur vergewissern muss, dass der Versicherte mit solchen zur Verfügung gestellten Produkten zweckmäßig versorgt ist. Zur qualitätsgesicherten ärztlichen Versorgung gehört jedoch, dass andere Hilfsmittel, wie Prothesen oder orthopädische Maßschuhe, abgenommen werden.