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Allgemeine Reise- und Mietbedingungen für die Ferienwohnung Nr. 3, Badallee 34, 25823 St. Peter-Ording Vertragsabschluss: Die Anmeldung durch den Kunden kann schriftlich, mündlich oder online erfolgen. Der verbindliche Abschluss eines Mietvertrages kommt bereits mit der Übersendung der Buchungsbestätigung durch uns zustande und nicht erst nach der Unterschriftsleistung des Kunden! 2. Leistungen/Preise: Der Mietvertrag gilt für die Ferienwohnung Nr. 3 im Haus „Sommerwind“ in St. Peter-Ording wie im Prospekt bzw. auf der Internetseite beschrieben. Im Mietpreis sind die Wohnungsmiete, Strom- und Wasserkosten enthalten. Endreinigung, Kurtaxe und wenn gewünscht Reiseversicherung sowie Saunamarken werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wohnung darf nicht von mehr Personen (einschl. aller Kinder) als im Buchungsformular angegeben bewohnt werden. Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden. 3. Zahlung: Die Anzahlung beträgt 15 % des Rechnungsbetrages. Sie ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen auf dem angegebenen Konto eingehen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Reservierung durch den Vermieter kostenpflichtig aufgehoben werden. Der Restbetrag ist bis 3 Wochen vor Anreise zu überweisen. 4. Reiseunterlagen: ca. 10 Tage vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen mit allen notwendigen Adressen 5. Rücktritt/Umbuchung: Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Eine Rücktrittserklärung ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich bei uns eingeht. Für einen Rücktritt werden pauschalierte Rücktrittskosten wie folgt fällig: bis 40 Tage vor Mietbeginn 15 % der vereinbarten Reisesumme ab 40 Tage vor Mietbeginn 25 % der vereinbarten Reisesumme ab 21 Tage vor Mietbeginn 50 % der vereinbarten Reisesumme ab 7 Tage vor Mietbeginn 80 % der vereinbarten Reisesumme ab 6 Tage vor Mietbeginn 100% der vereinbarten Reisesumme. Bei einer bereits geleisteten Mietzahlung wird der Restbetrag erstattet. 6. Haftung: Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für von ihm oder der Reisegruppe verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden und in bar zu regulieren. Kann der Vermieter erst zu einem späteren Zeitpunkt die Höhe des Schadens ermitteln, oder stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. 7. An- und Abreise: Die Wohnung steht Ihnen am Ankunftstag ab 1400 Uhr zur Verfügung und muß bis 1000 Uhr am Abfahrtstag verlassen sein. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie gegen Vorlage der Reiseunterlagen Ihre Schlüssel und einen Ortsplan bei der Kurverwaltung. Die Endreinigung wird gesondert in Rechnung gestellt. Müll rausbringen, Geschirr spülen und grobe Verschmutzungen entfernen (z.B. Kochrückstände auf Herd) gehört nicht zur Endreinigung und obliegt dem Mieter. 8. Reklamationen: Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft Mängel fest, so sind diese binnen 3 Tagen zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus abgeleitete Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Der Vermieter ist verpflichtet, binnen 3 Tagen die Mängel zu beheben. Danach kann der Mieter Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen. 9. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht: Entstandene Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter aufgetretene Leistungsstörungen wodurch Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun um den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten (z.B. Wasserrohrbruch). 10. Gerichtsstand: Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg

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