Kontollbogen - Differenzen A- und B-Bogen
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Bei berechtigten Differenzen zwischen A- und B-Bogen müssen diese bis spätestens 18.11.2025 zugesandt werden.
Nach Überprüfung der Richtigkeit und einer berechtigten Änderung des B-Bogens erhalten Sie bis spätestens 26.11.2025 per E-Mail den berichtigten B-Bogen zugesandt.
Achtung! Der Kataloggutschein auf den Ihnen bereits zugesandten B-Bogen behält seine Gültigkeit. Sie erhalten keinen neuen Kataloggutschein.
 
 
Achtung! Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der Katalognr. sowie der gewünschten berechtigten Änderung diese einzutragen.
Bitte beachten Sie, dass unsererseits nur Änderungen vorgenommen werden, die in Anwendung der Rassen- und Farbverzeichnisses des BDRG entsprechen.
 
(Restzeichen: 2500)
 
Zur Kontolle wurden von uns alle registrierten A-Bögen bereits eingescannt. Sie haben jedoch nachfolgend die Möglichkeit Ihren A-Bogen uns noch einmal zur Überprüfung zu zusenden. Danach werden wir Ihren Original-A-Bogen mit dem uns nochmals zugesandten überprüfen
 
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